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NK

BFSG · Ab 28. Juni 2025 in Kraft

Digitale Barrierefreiheit. Jetzt Pflicht. Jetzt Chance.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Onlineshops und digitale Dienste zur WCAG 2.1 AA-Konformität – mit Bußgeldern bis 100.000 €. Wir machen Ihren Shop technisch, inhaltlich und rechtssicher konform. Bevor es teuer wird.

WCAG 2.1 AABAFA-Förderpartner
Barrierefreie Webentwicklung – NetzKombyse

BFSG-Konformität

Technisch · Inhaltlich · Rechtssicher

Das Gesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einen Blick

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind, barrierefrei zugänglich sein.

16 %der Bevölkerungleben mit einer Behinderung in Deutschland
28.6.2025Stichtag: BFSG in Kraft getreten
AAWCAG 2.1Mindestanforderung nach BFSG
100 k€BußgeldMaximale Strafe bei Verstößen

Was das BFSG konkret fordert

  • Wahrnehmbar: Alternativtexte, Untertitel, ausreichende Kontrastverhältnisse
  • Bedienbar: Vollständige Tastaturnavigation, keine Zeitfallen
  • Verständlich: Klare Sprache, eindeutige Fehlermeldungen, konsistente Navigation
  • Robust: Semantisches HTML, ARIA-Labels, Kompatibilität mit Screenreadern

Rechtsgrundlage

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882. Zusätzlich gilt die BITV 2.0 für öffentliche Stellen. Private Unternehmen müssen ab Stichtag die WCAG 2.1 auf Level AA einhalten und eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind von der Pflicht ausgenommen – sofern die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.

Betroffenheit

Sind Sie betroffen?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher anbieten – unabhängig davon, ob diese primär B2B oder B2C ausgerichtet sind.

Pflicht besteht, wenn …

≥ 10 Mitarbeiter

Vollzeitäquivalente (FTE)

≥ 2 Mio. € Jahresumsatz

Umsatz oder Jahresbilanzsumme

Digitale Dienstleistungen

Onlineshop, App, Web-Portal, Buchungsplattform

Endverbraucher als Zielgruppe

auch B2B-Shops mit Endkundenzugang

Wichtig für B2B: Wenn Ihr Portal auch von Endverbrauchern genutzt werden kann – etwa über eine öffentliche Registrierung oder einen Consumer-Bereich – gilt das BFSG vollumfänglich, unabhängig vom Schwerpunkt Ihres Geschäftsmodells.

Betroffene Branchen (Auswahl)

E-Commerce & Onlineshops

Banken & Finanzdienstleister

Telekommunikation

Transport & Mobilität

Bildung & E-Learning

Gesundheit & Medizin

Medien & Streaming

B2B-Portale & SaaS

Unser Prozess

So machen wir Ihren Shop barrierefrei

Fünf Schritte. Klare Verantwortlichkeiten. Dokumentiertes Ergebnis.

01

System-Update

Wir prüfen Ihre Plugins und Extensions auf Barrierefreiheits-Readiness. Veraltete oder inkompatible Komponenten werden aktualisiert oder ersetzt, bevor der eigentliche Audit beginnt.

02

Erstaudit

Audit nach WCAG 2.1 und BITV 2.0. Sie erhalten einen verbindlichen Bericht mit priorisierten Maßnahmen – klar strukturiert nach technischen und inhaltlichen Handlungsfeldern.

03

Umsetzung

Inhaltliche Anpassungen (Alternativtexte, Sprache, Strukturierung) übernehmen Sie intern. Die technische Umsetzung – Templates, ARIA, Kontraste, Formulare – übernimmt NetzKombyse.

04

Nachaudit

Nach der Umsetzung prüfen wir den Fortschritt erneut. Sie erhalten einen Fortschrittsbericht und die aktualisierte Barrierefreiheitserklärung – rechtssicher und öffentlichkeitsfähig.

05

Laufende Audits

Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt. Wir begleiten Sie mit monatlichen oder quartalsweisen Audits – inklusive Dokumentation für den Nachweis gegenüber Behörden und Verbraucherschutzverbänden.

Starten Sie jetzt – kostenlos und unverbindlich

Wir analysieren Ihren Shop und geben Ihnen innerhalb weniger Tage eine ehrliche Einschätzung des BFSG-Handlungsbedarfs.

Kostenlose Erstprüfung anfragen

Mehr als Pflichterfüllung

Barrierefreiheit zahlt sich aus

Wer Barrierefreiheit nur als gesetzliche Pflicht sieht, verschenkt Potenzial. Ein zugänglicher Shop ist ein besserer Shop – für alle Nutzer, für Google und für Ihre Bilanz.

SEO-Effekt

Alternativtexte, semantisches HTML und verbesserte Ladezeiten sind Bausteine echter Suchmaschinenoptimierung. Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang – und belohnen Sie mit besseren Rankings.

Semantik = Rankings

Mehr Reichweite

Über 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Hinzu kommen ältere Nutzer, temporäre Einschränkungen und Menschen mit Leseschwäche. Das ist eine Zielgruppe, die Ihre Mitbewerber gerade übersehen.

13 Mio. potenzielle Kunden

Rechtssicherheit

Ab dem 28. Juni 2025 können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder bis 100.000 € verhängen. Verbraucherschutzverbände können abmahnen. Wer früh handelt, schützt sich und vermeidet teure Nachbesserungen unter Druck.

Bis 100.000 € Bußgeld

„Barrierefreiheit ist kein Kompromiss. Es ist das bessere Produkt."

— NetzKombyse GmbH

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum BFSG

Staatliche Förderung

WIR HOLEN SCHUBKRAFT
FÜR IHR BUDGET.

Unternehmen in Deutschland können für Digitalisierungs- und Marketingprojekte staatliche Zuschüsse nutzen. Oft sind Zuschüsse bis zu 80% für unsere Leistungen möglich.

Mehr Informationen

Rundum-Sorglos-Service

  • Förderfähigkeit prüfen & Programme auswählen
  • Unterlagen vorbereiten & Antrag strukturieren
  • Leistungsbeschreibung & Zeitplan
  • Nachweisführung & Reporting

Offiziell akkreditiert für diverse Bundesprogramme.

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Henning Groß am Hamburger Hafen – Geschäftsführer E-Commerce Agentur Hamburg
Henning Groß
Geschäftsführer & Strategie