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BFSG 2025: Warum Plugins keine Lösung sind

BFSG 2025: Warum Plugins keine Lösung sind

Bußgelder bis 100.000 €, eine neue Behörde in Magdeburg und 13 Millionen betroffene Kunden: Was das BFSG bedeutet – und warum Plugins keine Lösung sind.

Am 26. September 2025 hat in Magdeburg eine neue Bundesbehörde ihren Betrieb aufgenommen. Ihr Auftrag: Online-Shops und digitale Dienste auf Barrierefreiheit prüfen, Beschwerden entgegennehmen, bei Verstößen Verkaufsverbote anordnen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt bereits seit dem 28. Juni 2025 — aber erst seit Herbst 2025 gibt es auch jemanden, der es durchsetzt.

Wer seinen Shop bis dahin nicht angepasst hatte und auf die fehlende Kontrollinstanz spekulierte: Der Aufschub ist vorbei.


Wer betroffen ist — und was das Gesetz konkret verlangt

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher anbieten — sofern sie mindestens zehn Vollzeitäquivalente beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro erzielen. Online-Shops, Buchungsportale, Apps, Streaming-Dienste, Banking-Angebote und B2B-Portale mit öffentlichem Endkundenzugang fallen pauschal darunter.

Technisch muss der Standard WCAG 2.1 auf Level AA eingehalten werden, beschrieben in der europäischen Norm EN 301 549. Das bedeutet in der Praxis: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext), vollständige Tastaturnavigation, fehlertolerante Formulare mit klaren Fehlermeldungen, semantisch korrektes HTML und Kompatibilität mit Screenreadern. Außerdem muss eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht werden.

Die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg prüft proaktiv und auf Beschwerde hin. Verbraucher und anerkannte Verbände können Anträge auf Marktüberwachungsmaßnahmen stellen — die Behörde ist verpflichtet, diesen nachzugehen. Die IHK Stuttgart weist darauf hin, dass auch die Wettbewerbszentrale Abmahnungen aussprechen kann — ein Kanal, der im deutschen Wettbewerbsrecht seit Jahrzehnten erprobt ist.

Eine übersehene Zielgruppe mit erheblicher Kaufkraft

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen — 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung, also nahezu jeder Zehnte. Zählt man Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, ältere Nutzerinnen und Nutzer sowie Menschen mit Leseschwäche hinzu, wächst die relevante Gruppe auf rund 13 Millionen Menschen in Deutschland. Europaweit bezifferte ein Expertengespräch im Deutschen Bundestag die Kaufkraft von Menschen, die auf barrierefreien Zugang angewiesen sind, auf 780 Milliarden Euro — jährlich.

Der Befund aus der Praxis ist ernüchternd: Laut einer Analyse auf barrierefreiheitsgesetz.org sind vier von fünf deutschen Online-Shops nicht barrierefrei. In einem Testbericht von Aktion Mensch aus 2023 waren lediglich 20 von 65 untersuchten Webseiten allein über die Tastatur bedienbar — ohne Maus. Das ist die häufigste und gleichzeitig eine der am einfachsten zu behebenden Barrieren.

Die wirtschaftliche Konsequenz ist messbar. Laut einer Capterra-Umfrage gaben 74 Prozent der befragten Unternehmen an, durch fehlende Barrierefreiheit Kunden verloren zu haben; 38 Prozent konnten ihren Umsatz durch entsprechende Optimierungen messbar steigern. Die bekannteste Einzelfallzahl stammt aus Großbritannien: Eine Supermarktkette investierte 35.000 Pfund in eine barrierefreie Webseite und erzielte Mehreinnahmen von 13 Millionen Pfund — ein rechnerischer Return on Investment von 37.043 Prozent.

Das Plugin-Versprechen — und warum es trügt

Wer eine schnelle, kostengünstige Lösung sucht, stößt unweigerlich auf Overlay-Tools: JavaScript-Module, die sich als Plugin in eine Website einbinden lassen und per Mausklick Schriftvergrößerungen, Kontrastoptionen oder Vorlesefunktionen anbieten. Die Marketingaussagen klingen überzeugend. Der Substanzcheck fällt ernüchternd aus.

Digitale Barrierefreiheit e.V. stellt klar: „Overlay-Tools verändern lediglich die Oberfläche, nicht aber den Quellcode der Website und damit auch nicht deren strukturelle Zugänglichkeit." Automatisierte Werkzeuge können lediglich 20 bis 30 Prozent aller Barrieren erkennen und beheben — der Rest erfordert manuelle Prüfung und Anpassung im Quellcode.

Schlimmer noch: Die Tools richten bei einem relevanten Teil der Zielgruppe aktiv Schaden an. Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern wie NVDA, VoiceOver oder JAWS haben ihre Assistenztechnologie individuell konfiguriert. Overlay-Skripte legen sich mit eigenen Funktionen darüber und stören die Ausgabe — durch doppelte oder widersprüchliche semantische Informationen. Ein Screenreader-Nutzer auf WebAIM beschreibt es so: „Nachdem das Overlay geladen ist, kann ich nicht mehr über die Tastatur zum Menü navigieren. Es ist, als würde die Seite meine Befehle ignorieren."

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) warnt explizit: „Overlay-Tools bieten keine Rechtssicherheit — sie wiegen Betreiber in falscher Sicherheit." Die Initiative Overlay Fact Sheet — unterzeichnet von über 600 Fachleuten weltweit, darunter interne Barrierefreiheitsexperten von Google, Microsoft, Apple, BBC und Shopify — ist unmissverständlich: „Overlay-Produkte machen Ihre Site nicht konform. Sie vermitteln ein falsches Sicherheitsgefühl und richten mehr Schaden als Nutzen an."

Das hat auch rechtliche Konsequenzen. In den USA richteten sich 2023 laut UsableNet 25 Prozent aller Accessibility-Klagen gegen Websites, die trotz eingesetztem Overlay-Plugin nicht barrierefrei waren. Der European Disability Forum (EDF) stellte in einer gemeinsamen Stellungnahme internationaler Behindertenverbände klar: Overlays entsprechen nicht den Anforderungen der WCAG und dürfen nicht als Compliance-Lösung gewertet werden.

Auch auf politischer Ebene findet der Ansatz keine Unterstützung. Overlay-Lösungen sind weder im BFSG noch in der europäischen Normengrundlage EN 301 549 als anerkannte Umsetzungsmethode vorgesehen.

Das eigentliche Problem sitzt tiefer

Wer die Liste der WCAG-Anforderungen durchgeht, merkt schnell: Das sind keine Spezialfälle für einen kleinen Nutzerkreis. Es sind Grundlagen sorgfältiger Interface-Entwicklung. Schlechte Tastaturnavigation, unklare Fehlermeldungen, unzureichende Kontraste, nicht beschriftete Formularfelder — das sind dieselben Mängel, die einen Screenreader-Nutzer ausschließen und gleichzeitig die Abbruchrate bei sehenden Nutzern auf dem Smartphone erhöhen.

Die Zahlen dazu sind eindeutig: Laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben acht von zehn Deutschen einen Online-Vorgang abgebrochen, weil eine Seite nicht verständlich, schlecht lesbar oder schwer bedienbar war. Das ist kein Barrierefreiheitsproblem im gesetzlichen Sinne. Das ist ein Interface-Problem, das täglich Umsatz kostet.

McKinsey hat in einer Erhebung festgestellt, dass UX-optimierte Unternehmen ihren Umsatz innerhalb von fünf Jahren um 32 Prozent stärker steigerten als ihre Mitbewerber. Das Baymard Institute aggregiert aus 49 Studien eine durchschnittliche Warenkorbabbruchrate von 70,19 Prozent und zeigt, dass optimierte Checkout-Prozesse das Conversion-Potenzial um bis zu 54 Prozent steigern können. Semantisch korrektes HTML hilft nicht nur dem Screenreader — es verbessert auch die Suchmaschinenindexierung. Klare Sprache kommt nicht nur Menschen mit Leseschwäche zugute, sondern jedem, der unter Zeitdruck kauft.

Das BFSG macht ein strukturelles Versäumnis sichtbar, das für viele Shops nicht erst seit dem Stichtag existiert. Das Gesetz ist nicht das Problem — es benennt eines, das seit Jahren ungenutzte Potenziale kostet.

Was eine saubere Umsetzung verlangt

Echte WCAG 2.1 AA-Konformität ergibt sich nicht aus einem Schalter. Sie erfordert einen strukturierten Audit, der die tatsächlichen Barrieren im Quellcode, im Content und in der Navigationsarchitektur aufdeckt. Danach folgt die technische Umsetzung: ARIA-Labels, korrekte Heading-Hierarchien, sichtbare Fokuszustände, fehlertolerante Formularvalidierung. Und dann die inhaltliche Ebene: Alternativtexte, verständliche Fehlermeldungen, konsistente Beschriftungen.

Das ist kein Einmalprojekt — weil Shops sich verändern. Neue Kampagnenseiten, neue Produkte, neue Templates. Wer das verstanden hat, begreift Barrierefreiheit als kontinuierlichen Qualitätsstandard — nicht als Compliance-Aufgabe, die man einmal abhakt und vergisst.

Eine barrierefreie Website ist das Ergebnis sorgfältiger Entwicklungsarbeit. Vier von fünf Shops in Deutschland haben sie noch nicht. Die Marktüberwachungsstelle in Magdeburg hat seit September 2025 die Mittel, das zu ändern — und die Verbraucherschutzverbände haben die Motivation.